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Die Wichtigkeit eines Verarbeitungsverzeichnis und der TOM´s

19.03.2021 / Frank Dreher

Einfache Realisierung – mit unserer Einfach-DSGVO.de Plattform

Um personenbezogene Daten vor Verlust oder Zugriff durch unbefugte Personen zu schützen, müssen laut Artikel 32 der DSGVO technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) definiert und beschrieben werden. Genauso wichtig ist laut Artikel 30 DSGVO das Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnisses. Oftmals wird diese gesetzliche Anforderung von kleinen und mittleren Unternehmen unterschätzt. Erfolgt eine Anfrage der Aufsichtsbehörde, hat das Unternehmen 72 Stunden Zeit die Dokumentation an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.

Bei Nichtbeachtung oder nicht ausreichender Dokumentation drohen hohe Bußgelder.

Sorgen Sie vor, mit unserer Einfach-DGSVO.de Plattform und einem Kundenzugriff erstellen wir mit überschaubarem Aufwand beide Verzeichnisse ca. 250- seitigen PDF personalisiert mit Ihrem Firmenlogo.

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