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Neue EU-Vorgaben zur Cybersicherheit | NIS-2

03.11.2023 / Frank Dreher

Neue EU-Vorgaben zur Cybersicherheit

Wie die neue EU-Richtlinie NIS-2 Ihre Telekommunikation sicherer macht

NIS-2 steht für „Network and Information Security“. Diese neue EU-Richtlinie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung der Cybersicherung. Denn es ist keine Neuigkeit: Die digitale Welt nimmt einen immer größeren Platz in unserem Alltag ein, wir kommunizieren, arbeiten und erledigen immer mehr Dinge online. Ein zweischneidiges Schwert, denn mit der zunehmenden Digitalisierung gehen auch Risiken einher. Cyberangriffe, Datenlecks und andere Sicherheitsprobleme stellen eine Bedrohung für unsere Telekommunikation dar. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union NIS-2 verabschiedet.

Was ist NIS-2?

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Sicherheit der Telekommunikation in Europa zu gewährleisten. Sie baut auf der vorherigen Richtlinie NIS auf und soll die Anforderungen an die Netz- und Informationssicherheit erhöhen. NIS-2 legt fest, dass bestimmte Unternehmen und Organisationen, die als "kritische Diensteanbieter" eingestuft werden, angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren müssen, um Angriffe zu verhindern und ihre Systeme zu schützen.

Wer sind "kritische Diensteanbieter"?

Die meisten von uns werden als Verbraucher von den geforderten Maßnahmen profitieren, ohne selbst etwas tun zu müssen. Wobei uns Cybersicherheit alle angeht und jeder aktiv werden muss – aber das steht auf einem anderen Blatt, z. B. unserem Blogbetrag über IT-Security Awareness. Doch wir schweifen ab, zurück zu NIS-2: "Kritische Diensteanbieter" sind Unternehmen und Organisationen, die Dienstleistungen anbieten, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen unerlässlich sind. Dazu gehören beispielsweise Energieversorger, Krankenhäuser, Banken, Telekommunikationsunternehmen und Verkehrsunternehmen. Diese Unternehmen und Organisationen sind von NIS-2 betroffen und müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Welche Maßnahmen sieht NIS-2 vor?

NIS-2 legt fest, dass "kritische Diensteanbieter" eine Risikobewertung durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen implementieren müssen, um ihre Systeme zu sichern. Dazu gehören beispielsweise die Implementierung von Firewalls, die regelmäßige Durchführung von Sicherheitstests und die Meldung von Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden. Die Richtlinie legt auch fest, dass die Mitgliedstaaten über eine nationale Behörde verfügen müssen, die für die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zuständig ist.

Welche Vorteile bietet NIS-2?

Durch die erhöhten Sicherheitsanforderungen wird das Risiko von Cyberangriffen und Datenlecks reduziert. Dies schützt nicht nur die Unternehmen und Organisationen selbst, sondern auch die Verbraucher, die auf ihre Dienstleistungen angewiesen sind. Darüber hinaus sorgt die einheitliche Umsetzung der Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten für mehr Rechtssicherheit und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Ländern in Fragen der Netz- und Informationssicherheit.

Fazit

NIS-2 ist eine wichtige Initiative der Europäischen Union, um die Telekommunikation in Europa sicherer zu machen. Die erhöhten Sicherheitsanforderungen für "kritische Diensteanbieter" tragen dazu bei, das Risiko von Cyberangriffen zu minimieren und unsere digitalen Systeme zu schützen. Durch die einheitliche Umsetzung der Richtlinie wird eine bessere Zusammenarbeit und ein höheres Maß an Rechtssicherheit gewährleistet. Es ist zu hoffen, dass NIS-2 dazu beiträgt, die Telekommunikation in Europa sicherer und zuverlässiger zu machen.

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