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Datenschutz bei Videoüberwachung im Unternehmen

14.11.2019 / Sascha Weresch

Datenschutz bei Videoüberwachung im Unternehmen

Das heutige Interesse, ausgewählte Orte und Bereiche per Video zu überwachen und Ereignisse aufzuzeichnen, besteht in vielen Unternehmen. Meist wird die Videoüberwachung genutzt, um sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. Die technische Umsetzung ist einfacher denn je, schließlich ist die Auswahl an Überwachungslösungen groß und die Kosten sind überschaubar.

Aber haben Sie hierbei auch an den Datenschutz gedacht?!

Kein Unternehmen sollte überstürzt handeln und ein Überwachungssystem in Betrieb nehmen, ohne sich zuvor mit dem Datenschutz befasst zu haben. Aus datenschutzrechtlicher Sicht gilt das Themengebiet Videoüberwachung als anspruchsvoll und sehr kritisch zu sehen, es existieren zahlreiche Auflagen und Einschränkungen. Bleiben diese unberücksichtigt, drohen Datenschutzverstöße, welche die zuständige Aufsichtsbehörde mit teilweise sehr hohen Bußgeldern ahndet.

Sie möchten dies vermeiden und eine professionelle Beratung?

Unsere externen Datenschutzbeauftragte sind Spezialisten auf diesem Gebiet und mit der Videoüberwachung bestens vertraut. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Konzepten zur rechtssicheren Videoüberwachung und prüfen gerne auch Ihr bereits installiertes Videoüberwachungssystem nach DSGVO-Regularien.

Wenn auch Sie eine Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen einführen möchten, oder dieses bereits getan haben und sich bisher mit dem Datenschutz unsicher sind, so zögern Sie nicht, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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